Ich habe hier die VP2 seit Ende September mit dem USB-Adapter laufen. Allen Warnungen zum Trotz hab ich mich für USB entschieden, weil mir hier über kurz oder lang die Rechner mit serieller Schnittstelle ausgehen werden.
Im Großen und Ganzen läuft die Sache hier zuverlässig, obwohl die VP2 derzeit noch an meinem Arbeitsrechner hängt, der sporadisch bei entsprechenden Anwendungen auch mal hoch belastet wird. Zwei Ausfälle hatte ich in der Zwischenzeit aber auch schon.
Bei beiden fand WsWin (Weatherlink habe ich mal zum Test gestartet, mitleidig gelächelt und wieder vergessen) Com 3 nicht mehr. Beim ersten mal half nichts als ein Rechnerneustart. Bei zweiten Mal reichte es, die Geräteliste in Systemsteuerung/System/Hardware/Geräte-Manager zu aktualisieren, um sie neu zu initialisieren.
In beiden Fällen sehe ich einen unmittelbaren Zusammenhang mit anhaltend hoher Prozessorauslastung. Beim ersten Mal hing ein Programm und lastete den Prozessor derartig aus, daß ich etliche Minuten brauchte, um den Taskmanager zu öffnen und es abzuschießen. Danach war Com 3 so gründlich aus der Geräteliste verschwunden, daß ich den Rechner neu hochfahren mußte.
Bei zweiten Mal war ein rechenintensiver Prozess die Ursache. Er dauerte nicht so lange wie der Programmhänger, aber auch dabei war der Prozessor für längere Zeit voll ausgelastet. In dem Fall konnte der Treiber laufenden Betrieb neu initialisiert werden.
Wenn meine Beobachtungen richtig sind, sehe ich nach einem Umzug auf den Wetterrechner kein Problem mehr, denn im Normalfall laufen dort keine Prozesse mit längerer Hochlast oder gar Amok. Das rechenintensivste Programm wird WsWin selbst sein. Lediglich das PHP-Modul des Webservers treibt die Last gelegentlich bis auf die Spitze, aber immer nur für kurze Zeit.
Trotz allem ist sowas ein Fehler des Treibers. Auch bei mehreren Timeouts hintereinander kann er nicht einfach davon ausgehen, daß jemand die USB-Strippe aus dem Port gerissen und nicht wieder eingesteckt hat. USB ist eine Schnittstelle, bei die Stecker im laufenden Betrieb abgezogen und wieder eingetseckt werden
dürfen. Der Treiber hat dafür zu sorgen, daß ein neu eingestecktes Gerät initialisiert und betriebsbereit gemacht wird. Tut er das nicht, ist er schlicht und einfach mangelhaft. Und nach meinen Beobachtungen tut er genau das nicht. Trennt man die USB-Verbindung, ist der Com-Port bis zum nächsten Rechnerstart unwiederbringlich weg, was absolut nicht im Sinn der USB-Spezifikation ist. Ich habe jetzt keine Lust auf einen Test, nach dem ich den Rechner wieder neu starten müßte...
Ein allgemeines Problem der Emulation einer seriellen Schnittstelle durch einen USB-Adapter ist es jedenfalls nicht. Die Treiber anderer serieller Adapter schaffen diese Aufgabe völlig problemlos.
Grundsätzlich wäre dieser Mangel aber ein Grund, vom Händler im Rahmen der Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) Nachbesserung zu fordern. Kann er den Mangel nicht beheben, was bei einem fehlerhaften Treiber sehr unwahrscheinlich ist, wird der Kaufvertrag nichtig. Der Kauf hat also nie stattgefunden. Der Händler bekommt seine fehlerhafte Schnittstelle, der Käufer sein Geld zurück. Diese Geld könnte man dann umgehend in eine serielle Schnittstelle investieren
Man kann es auch ohne Probleme schon vorher investieren. denn man tauscht nicht die USB-Schnittstelle gegen eine serielle, sondern es sind zwei voneinander unabhängige Käufe, von denen der eine wegen Mängeln an der Sache rückabgewickelt wird. Dem Händler stehen zwar zwei Nachbesserungsversuche zu, aber die dürften nach Lage der Dinge sicher fehlschlagen. Er wird kaum einen fehlerfreien Treiber schreiben lassen. Alle weiteren Entscheidungen über Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kauf liegen ausschließlich beim Käufer. Dem Händler steht lediglich die Weigerung zu, sehr teure, unwirtschaftliche Maßnahmen zur Mangelbehebung zu ergreifen, etwa extrem hohe Transportkosten bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (Billig-DVD-Player zum Hersteller nach Taiwan schicken). Weigert er sich, auf den Vorschlag des Käufers einzugehen, ist damit der Vertrag automatisch nichtig. Er wird nicht in einen anderen Vertrag umgewandelt (wie es nach altem Gewährleistungsrecht der Fall war), sondern es hat ihn einfach nie gegeben. Beide Parteien müssen das Erhaltene, Geld und Ware, zurückgeben.
Aber natürlich muß man einen gerügten Mangel auch belegen. Die Aussage "Die Schnittstelle wird oft nicht gefunden" reicht dazu bei weitem nicht aus. Man muß die Zeitpunkte und die ergriffenen Maßnahmen, die eigentlich zur Lösung des Problems führen sollten, dokumentieren. Stecker abziehen, 5s warten, neu einstecken sollte bei USB immer reichen. Ein Rechnerneustart ist bei USB im Gegensatz zu anderer Hardware wie IDE-Festplatten oder PCI-Karten, die technisch bedingt zur Bootzeit initialisiert werden müssen, keine akzeptable Maßnahme.
Möglicherweise wird sich der Händler dagegen sträuben. Dann sollte ein Hinweis auf BGB §433ff reichen, um ihm seine rechtliche Lage klarzumachen. Was dort steht, ist Gesetz und rechtliche Grundlage, auch wenn es vielen Händler auch nach fünf Jahren noch nicht schmeckt. Einige Händler werden auf eine Herstellergarantie verweisen. Mit dem Hersteller hat kein Käufer ein Vertragsverhältnis. Allein der Händler ist Vertragspartner des Käufers, und allein der Händler ist für die Behebung eventueller Mängel verantwortlich. Man kann sich als Käufer im Sinne einer schnellen Mangelbehebung darauf einlassen, um unnötige Transportwege zu vermeiden, aber im Fall der fehlerhaften Schnittstelle ist die Mangelbehebung gar nicht das Ziel des Käufers, sondern die Nichtigkeit des Kaufvertrages.