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Webcam nach oben kippen

Verfasst: 20 Jan 2011 17:26
von WS-Mijas
Hallo @rodima,

prima, daß Du gleich geantwortet hast.

Nun weiß ich nicht mit welcher Befestigungskonsole Du Deine Mobotix montiert hast und welche Ausführungen für die M22 zur Verfügung stehen.
Ich habe meine alte M10 auf einer Original-Mobotix-Kugelkopfhalterung montiert und bin ebenfalls an den oberen "Schwenkanschlag" gekommen. So habe ich unter die Kugelkopfhalterug einen aus Ferrozell gefertigten 10°-Distanz-Keil gesetzt, der jetzt die Kamera entsprechend weiter nach oben blicken läßt.

Vorschlag für eine Software gestützte Bildabdeckung:
Die M10 bietet die Möglichkeit .png-Bilder einzublenden und entsprechend pixelgenau zu positionieren. Diese Einblendungen lassen sich transparent mit einstellbarer Deckkraft einstellen. So habe ich vor einiger Zeit versuchsweise lediglich eine graue Fläche in der Größe und Form des abzudeckenden Bildbereiches mit einem Bildeditor generiert und das .png-Bild in den Kameraspeicher hochgeladen und dann an die gewünschte x/y-Position gesetzt. Das sollte die M22 eigentlich auch können.
In ähnlicher Form habe ich das beim M22-Bild in http://wettastrono.de im linken unteren Eck mit dem Bildchen "Muc-Freiham" gemacht, das einen definierten Bildbereich abdeckt.
Das Ganze macht man im Admin-Menü, Bereich "Grafikdateien verwalten" und dann im Bereich "Logoprofile".
Solltest Du nicht damit klar kommen bin ich gerne bereit Dir das bei Deiner M22 einzubauen, wenn ich von Dir einen temporären Fernsteuerungsaccount in Deiner M22 als Admin erhalten habe.

Probier's mal.

Verfasst: 20 Jan 2011 18:36
von rodima
Hallo Bernd,
danke für Deine Angebot. Ich bin aber jetzt erstmal bis einschl. Montag im Schnee unterwegs.
Ich werde mich dann wieder melden und einen temporären Zugang einrichten.
Muss ja dann die Objektiv-Abdeckung abschrauben.

Verfasst: 16 Feb 2013 09:07
von gixnetwork
Rechtliches zur Webcam (Schweiz)

Personen als Beiwerk:
"Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig.
Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein."

Das bedeutet:
Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen sind grundsätzlich erlaubt.
Ebenso das filmen einer öffentlichen Kreuzung. Das Zoomen auf z.B. Beteiligte eines Unfalls an einer Kreuzung ist verboten.

Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig ist, daß die Veranstaltung eigentlicher Bildinhalt ist und es sich dabei um eine Menschenmenge handelt.
Das Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig.
Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind gestattet. Ein ständiges Beobachten des Nachbargrundstücks könnte aber als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ausgelegt werden.


Kurz:

Es kommt im Zweifelsfall auf den Richter an. Wen zur Wetter Webcam noch eine Wetterstation im betrieb ist, ist noch mehr davon auszugehen des nicht bewusst das Persönlichkeitsrechtes des Nachbars Verletzt wurde.

Im Ernstfall gibts ne Verwarnung oder eine unterlassungs Verfügung.

ps. Häuser, Fenster usw.. auf dem Webcam Bild kann man ganz einfach Abdeken.

Gruss Manuel M

Verfasst: 05 Jul 2013 16:50
von Bernd.S
<Aber wenn man mal das Thema Google Streetv. nimmt - da kam hier <keiner an, und hat mich gefragt, ob er mich/mein Haus/mein Auto oder <weiters aufnehmen darf. So wurde nur gesagt, die Gesichter und <Nummernschilder(autos) müssen unkenntlich gemacht werden. Und das <dann aber auch nur, wenn man das schriftlich beantragt hatte! Also, was <soll an unseren Cams anders sein?

Hi,
bin neu hier un noch dabei mich einzulesen.
Ich glaube mich zu erinnern - bin natürlich kein "Rechtsverdreher", daß Google in München viele Häuser verpixeln mußte, weil die Eigentümer (Vermieter!) es nicht wollten.
Da spielte es auch keine Rolle, daß die Häuser in der "Tourimeile" waren
und somit "im öffentlichen Interesse".
Grüße
Bernd